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Adel verpflichtet
Im LARP kann die Adelsgenehmigung als Fertigkeit direkt zu Spielbeginn durch EP erworben werden. Dies setzt jedoch voraus, dass man die Darstellung realistisch umsetzen kann, also über ein Gefolge mit passender Gewandung verfügt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Prinz mit zwei abgerissenen Söldnern unterwegs ist, nur weil sein Land arm ist. Zusätzlich stellen die Titel im Spiel einige Verpflichtungen an euch. Ihr müsst in der Lage sein, Sold zu stellen, Leute zu beschäftigen und solltet die Verantwortung für das Handeln eurer Bediensteten übernehmen.
Allein die Soldstellung stellt viele Spieler auch finanziell vor Probleme. Eure Mittel sind zwar nicht unendlich, jedoch solltet ihr schon über ein gewisses Portemonnaie verfügen. Kupfer kostet echtes Geld. Hier sollten wir noch ein Startkapital bei den einzelnen Rängen ergänzen, wie z.B. 20 Kupfer und 1 Silber für einen Page, 40 Kupfer und 1 Silber für einen Knappe, 120 Kupfer und 4 Silber für einen Ritter, usw.
Im LARP ist die Adelsgenehmigung eine allgemeine Fähigkeit. Obwohl man sie von Anfang an besitzen muss, kann man sie in der Spielwelt durch Heirat oder durch das Ritterschlag-Event erwerben.
Jedoch wird keine Fürstin einen Bauern heiraten und kein Soldat einfach in den Ritterstand erhoben. Adel verpflichtet auch zu gutem Ausspiel. Zudem benötigt ein Adeliger eine Menge Gewänder, Personal und Gefolge sowie das nötige Wissen über den Adel und ihre Sitten und Gebräuche.
Regeln für das Gefolge
Page, Zofe, Diener: (Sie sind das Gefolge) Knappe: Kein Gefolge Ritter: Kein Gefolge nötig, ein bis zwei Knappen möglich. Dame: Kein Gefolge nötig, ein bis zwei Kammerzofen möglich. Reichsritter: Mindestens ein Page oder Knappe. Edeldame: Mindestens eine Kammerzofe. Baron: Ein Ritter. Baronesse: Eine Hofdame. Graf: Ein Herold und ein Ritter. Gräfin: Hofdame und Kammerzofe. Markgraf: Ein Herold, ein Diener und ein Ritter. Markgräfin: Hofdame, Diener oder Page, Kammerzofe. Fürst: Ein Herold, ein Diener und zwei Ritter. Fürstin: Zwei Hofdamen, Diener oder Page, Kammerzofe. Herzog: Ein Reichsritter, ein Herold, ein Diener, ein Bannerträger und zwei Ritter. Herzogin: Edeldame, Herold, Diener oder Page, Kammerzofe, Ritter, Hofdame. Prinz: Ein Reichsritter, vier Ritter, ein Herold, ein Bannerträger und zwei Diener. Prinzessin: Edeldame, Herold, zwei Diener oder Pagen, Kammerzofe, zwei Hofdamen, Ritter. Jede dieser Personen im Gefolge MUSS real existent sein. Es gilt nicht die Ausrede „Meine Diener sind jagen“ oder „Meine Diener sind da und da“.
Es werden auch keine Ritter akzeptiert, die nicht über die passende Kampfausrüstung verfügen, wie Vollplatte, Schild und Schwert. Eine Rüstung eines Adeligen muss mindestens 4 Schutzpunkte haben und davon möglichst wenig Leder enthalten. Wenn ein Helm, dann aus Metall. Die Ausrüstung muss nicht getragen werden, aber im Besitz des Charakters sein. Außerdem gelten für Adelige Verhaltenskodizes, sowohl im Alltag als auch im Kampf.
Zusätzlich zu den verschiedenen und edel aussehenden Gewändern aus meist OT teuren Stoffen sind Kleidung, Gefolge, Rüstungspunkte, Kampfausrüstung und viel LARP-Erfahrung nötig. Der Adel-Charakter ist einer der teuersten Charaktere und erfordert viel Vorbereitung. Er ist daher nicht für Anfänger geeignet.
Schutzpflicht für Schwache
Jedes Mitglied des Adels ist verpflichtet, Kranke, Schwache und Bedürftige zu schützen und ihnen nach besten Möglichkeiten zu helfen. Dies umfasst insbesondere den Schutz von Frauen vor Belästigung und Unannehmlichkeiten sowie den Schutz normaler Bürger vor betrunkenen Barbaren, marodierenden Orks und liebestollen Elfen.
Fehderecht
Mitglieder des Land- und Hochadels besitzen das Fehderecht, was bedeutet, dass sie Gegnern den Krieg erklären dürfen. Damit herrscht Kriegszustand, der praktisch alle Vergehen wie Mord, Totschlag, Plünderung und Raub (gegen den Kriegsgegner) rechtfertigt. Die Kriegserklärung erfolgt über einen Fehdebrief, der den Grund der Fehde enthalten muss. Ein Fehdebrief darf nicht gegen Einzelpersonen gerichtet sein, sondern muss sich auf eine Gruppe beziehen.
Duellrecht
Adelige haben das Recht, einen ebenfalls adeligen Gegner zum Duell herauszufordern. Stirbt einer der Beteiligten bei diesem Kampf, so wird dies als Gottesurteil angesehen. Der Gewinner darf nicht wegen Totschlags oder Mord zur Rechenschaft gezogen werden. Ergänzend zum Duellrecht